Hier finden sie Antworten auf die Fragen die uns gelegentlich gestellt werden


Was ist Reha-Sport?

Der Rehabilitationssport (Reha-Sport) wird ärztlich verordnet und ergänzt Rehabilitationsmaßnahmen. Früher standen die verbesserte Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit des Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankungen im Mittelpunkt. Heute dient dieser Sport darüber hinaus dazu, den Menschen sozial und psychisch zu stabilisieren und ihm gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Reha-Sport gehört auch zu den Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Sozialhilfe.

Nach dem  Bundesversorgungsgesetz haben Beschädigte Anspruch, an Versehrtenleibesübungen teilzunehmen, um ihre körperliche Leistungsfähigkeit wiederzuerlangen oder aufrechtzuerhalten; Entsprechendes gilt für diejenigen, die nach Gesetzen versorgt werden, die das Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklären.

 

An wen richtet sich der Reha-Sport?

Der Reha-Sport richtet sich insbesondere an Menschen mit Behinderungenoder davon bedrohte Menschen. Das Spektrum reicht von bekannten körperlichen Behinderungen bis hin zum Schlaganfall, Krebserkrankungen, Multiple Sklerose, chronische Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie ca. 30 weiteren Erkrankungen.

 

Wer verordnet und finanziert den Reha-Sport?

Reha-Sport verordnet der Arzt bzw. die Ärztin. Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte übernehmen Rehabilitationssport im Anschluss an eine von ihnen erbrachte Leistung zur medizinischen Rehabilitation als Pflichtleistung. Der Umfang der Leistungen ist abhängig von der Schwere der Beeinträchtigung.

Die Voraussetzungen:

  • Bereits während dieser Leistung haben Ärzte festgestellt, dass Rehabilitationssport notwendig ist.
  • Sie beginnen den Rehabilitationssport innerhalb von drei Monaten, nachdem die Leistung zur medizinischen Rehabilitation beendet ist.

Die gesetzliche Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte übernimmt Rehasport in der Regel bis zu sechs Monate, längstens bis zu 12 Monate.

 

 

 

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.